Städtebauförderung/Altortsanierung
Beratung von Eigentümern und Bauherren
Im Rahmen der Städtebauförderung bietet die Gemeinde Schwebheim allen interessierten Grundstückseigentümern bzw. künftigen Bauherren im Sanierungsgebiet eine fachlich fundierte Beratung in Hinblick auf Gestaltungsmöglichkeiten ihrer Immobilie sowie auf die vorhandenen Fördermöglichkeiten an. Die Beratungen werden von der Architektin Sylvia Haines vom Architekturbüro Haines Leger, Würzburg, am künftigen Sanierungsobjekt vor Ort durchgeführt.
Die Termine finden in der Regel am letzten Donnerstagnachmittag eines jeden Monats zwischen 13 und 17 Uhr statt. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben. Die Terminvergabe erfolgt über Frau Ortloff in der Gemeindeverwaltung, entweder per Email (andrea-ortloff@schwebheim.de) oder telefonisch (09723/9101-21).
Die nächsten Termine findet am 29.10.2026, 03.12.2026 und am 28.01.2027 statt.
Städtebauförderung/ISEK
Präsentation der Abschlussveranstaltung am 5. November 2024
Präsentation
Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept mit vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB
Präsenation
Sanierungsgebiet „Ortskern Schwebheim“
Die Gemeinde Schwebheim hat auf Grundlage der Vorbereitenden Untersuchungen die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortskern Schwebheim“ gemäß §§ 136 ff. BauGB im September 2024 beschlossen. Damit wird für die Bürgerinnen und Bürger ein Anreiz geschaffen, ihre privaten Gebäude im Ortskern zu modernisieren bzw. instand zu setzen.
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet kann der Eigentümer eines Gebäudes nach den §§ 7h, 10f, 11a des Einkommensteuergesetz Herstellungskosten sowie den Erhaltungsaufwand an Gebäuden erhöht steuerlich absetzen.



